Alles was Recht ist

Für viele Unternehmen ist die Regelung der privaten Internet- und E-Mail-Nutzung problematisch. Da es in Deutschland bislang keine eindeutige und verbindliche Gesetzesgrundlage gibt und je Einzelfall unterschiedliche Gesetze „greifen“, befinden sich viele Unternehmen beim Klick ins Netz rechtlich in einer dunkelgrauen Zone. Ob Verbot oder Erlaubnis, Manager, Mitarbeiter, Betriebsräte sowie IT- und Personalverantwortliche müssen sich beim Thema Internetnutzung über einige rechtliche Konsequenzen Gedanken machen:

Das Verbot

Verbietet der Arbeitgeber die private Nutzung, dürfen Onlinemedien ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden. Problematisch wird es dann mit der Überwachung des Verbots. Denn ein Verbot, das nicht überwacht wurde, ist im Streitfall vor Gericht vielleicht kein Verbot mehr. Man spricht dann von „betrieblicher Übung“. Die Zulässigkeit einer Überwachung des dienstlichen Internetverkehrs durch den Arbeitgeber richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Bei öffentlichen Arbeitgebern, die Landesrecht ausüben, gelten die entsprechenden Landesdatenschutzgesetze.

Das Dilemma ist, dass die Gesetze hier recht schwammig formuliert sind. Fest steht, dass Verbote, die nicht stichprobenartig kontrolliert werden, unwirksam sind. Das leitet sich aus dem BDSG und aktueller Rechtssprechung klar ab. Eine Situation, die für alle Beteiligten nicht befriedigend ist.

Die Erlaubnis 

Erlaubt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz grundsätzlich auch für private Zwecke, werden die Probleme nicht weniger. In diesem Falle greift zusätzlich das Telekommunikationsgesetz (TKG), weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Telekommunikationsanlagen für fremde Belange zur Verfügung stellt. Der Arbeitgeber tritt als Telekommunikationsanbieter und der Arbeitnehmer als Dritter im Sinne des § 3 TKG auf. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber den Internetzugang kostenlos zur Verfügung stellt. Dies bedeutet, dass sämtliche Inhalts- und Verbindungsdaten der Internet- und E-Mail-Kommunikation dem Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 TKG unterliegen. Für die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses hat der Arbeitgeber Sorge zu tragen. Nach § 109 Abs. 1 TKG hat er dazu angemessene technische Vorkehrungen und sonstige Maßnahmen zu errichten. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall laut Fernmeldegeheimnis nur noch Verbindungsdaten einsehen, um die Kosten für Telekommunikationsdienste zu erheben, um technische Störungen zu beheben oder um Straftaten aufzuklären – wobei hierfür tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen müssen.

Dieser rechtliche Umstand führt dazu, dass der Arbeitgeber nur noch sehr eingeschränkte Kontrollrechte hat, weil üblicherweise die dienstliche und private Kommunikation ohne technische Differenzierung abgewickelt wird. Auch dieser Zustand kann nicht im Sinne von Arbeitgebern, Mitarbeitervertretung, ITK-Verantwortlichen und Mitarbeitern sein.

Was tun? 

Laut der Avira-Umfrage 2008 spricht einiges für einen Internetzugang am Arbeitsplatz: Internet und E-Mail sind unabdingbar im beruflichen Alltag. Und eine Zugangssperre wirkt sich negativ auf das Betriebsklima aus.

Wie schafft man also einen offenen Internetzugang mit einer umfassenden rechtlichen Sicherheit? Aurenz hat mit WebFox die Lösung: Individuelle Nutzungsvereinbarungen ermöglichen jederzeit die Zuordnung in private oder dienstliche Inhalte – einfach und auf Knopfdruck. Durch diese Eindeutigkeit stellen die Anwendungsbereiche der verschiedenen Rechtsnormen kein Problem mehr dar. Die Gesetzesgrundlagen werden sowohl für die dienstliche als auch die private Internet- und E-Mail-Nutzung vollständig erfüllt. 

Einmal installiert wacht WebFox jederzeit über die Einhaltung der Rechtsnormen. WebFox gibt private Daten ausschließlich im Vier-Augen-Prinzip frei – zum Beispiel bei Anfragen der Behörden. Aurenz ist damit weltweit der erste Anbieter, der für dieses sensible Thema eine einfache, kostensparende und motivierende Gesamtlösung anbietet.

 




Nächste Schritte

WebFox regelt die private Nutzung von Internet und E-Mail im Unternehmen auf Knopfdruck nach individuellen Vorgaben. Vollautomatisch, datenschutzkonform und mit hundertprozentigem Schutz der Privatsphäre aller Mitarbeiter.

WebFox - WebFox regelt die private Nutzung von Internet und E-Mail im Unternehmen