Software-Lösung WebFox, Private Internetnutzung am Arbeitsplatz
Die private Internetnutzung oder das Surfen am Arbeitsplatz wird oft nicht gern gesehen. So kann Surfen am Arbeitsplatz im schlimmsten Fall sogar die Kündigung nach sich ziehen. Das WebFox System ist ein Konzept, von dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Bezug auf die private Internetnutzung gleichermaßen profitieren können. So kann der Arbeitnehmer über die private Internetnutzung bewusst entscheiden und das Surfen am Arbeitsplatz selbstverantwortlich für die geschäftliche oder private Internetnutzung betreiben. Der Anwender muss lediglich einen Schalter betätigen, um das Surfen am Arbeitsplatz für die private Internetnutzung oder die berufliche Nutzung zuschalten. Der Arbeitgeber kann ein Guthaben für das Surfen am Arbeitsplatz bestimmen, das sich für jede private Internetnutzung entsprechend verringert. Sofern Arbeitgeber kein Guthaben zum Surfen am Arbeitsplatz gewähren, können Regelungen konfiguriert werden, dass nur während der Pausen privat gesurft werden kann oder WebFox kann an Arbeitszeiterfassungssysteme gekoppelt werden, so dass die private Internetnutzung eine „Stempelung“ nach sich zieht. WebFox ermöglicht es den Unternehmen, die private Internetnutzung und das Surfen am Arbeitsplatz nach Ihren Vorstellungen datenschutzkonform zu regeln. Somit kann das Surfen am Arbeitsplatz optimal geregelt werden.
Das WebFox System gewährleistet sowohl die Rechtssicherheit für die private Internetnutzung als auch die Konformität mit den Datenschutzregelungen beim Surfen am Arbeitsplatz. Durch das zu gewährende Surfguthaben sind Produktivitätssteigerungen in jedem Fall zu erwarten. Durch die strikte Trennung vom Surfen am Arbeitsplatz aus beruflichen oder privaten Gründen müssen sich die Mitarbeiter jedes Mal beim Betätigen des Schalters ins Bewusstsein rufen, dass sie gerade vorhaben, eine private Internetnutzung zu forcieren. Hat der Arbeitgeber ein Surfguthaben eingerichtet, kann der Arbeitnehmer jederzeit den Stand des Guthabens einsehen und erhält so ein Zeitmanagement. Effizientere Arbeitsleistungen durch erhöhte Motivation und geförderte Medienkompetenz sind die Vorteile für den Arbeitgeber.
Es gibt jedoch auch rechtliche Vorschriften zu beachten. So kann das Erheben, Speichern, Verändern und Übermitteln von Verbindungs-, Inhalts- und Nutzungsdaten bei der privaten Internetnutzung zulässig sein, wenn die private Internetnutzung verboten wird und wenn die Verwendung der Zweckbestimmung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dient oder es zur Wahrung berechtigter Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist. Das BDSG sagt allerdings nicht, was es unter Zweckbestimmung oder unter berechtigten und schutzwürdigen Interessen versteht. Ist die private Internetnutzung erlaubt, richtet sich die Zulässigkeit der Überwachung nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG). Das heißt, dass sämtliche Inhalts- und Verbindungsdaten der Internet- und E-Mail-Kommunikation dem Fernmeldegeheimnis unterliegen.
Hier bietet WebFox eine wertvolle Hilfe, insbesondere da private und geschäftliche Internetnutzung und E-Mails strikt voneinander getrennt sind. Mit WebFox empfängt der Arbeitnehmer seine dienstlichen E-Mails über den geschäftlichen Account, während die privaten E-Mails über die private Internetnutzung empfangen werden können. Dafür reicht ein Betätigen des WebFox Button aus, um zwischen dem geschäftlichen und privaten Surfen am Arbeitsplatz umschalten zu können. Mit dieser Lösung wird auch der § 88 Abs. 2 TKG (Fernmeldegeheimnis) eingehalten. Zudem ist die Anwendung transparent, umfangreich und gesetzeskonform.

